Die Verkehrsrechtsboutique

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Die Verkehrsrechtsboutique

Tim Geißler - Rechtsanwalt

„Der Mandant muss spüren, dass man alles für ihn und seinen Fall gibt. Nach diesem Motto arbeite ich jetzt schon seit mehr als 20 Jahren und verteidige in den letzten Jahren ausschließlich Ordnungswidrigkeiten- oder Verkehrsstraftaten. Ich bin im höchsten Maße auf diese Thematik spezialisiert und gebe niemals auf, um das beste Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.“ Tim Geißler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Tim Geißler Anwalt für Verkehrsrecht

Die Verkehrsrechtsboutique vertritt Sie in allen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr stehen. Egal ob sie geblitzt wurden, ein Handy während der  Fahrt genutzt haben sollen oder ob ein Vergehen in Zusammenhang mit dem Vorwurf des Konsums von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln im Raum steht.

Im Vordergrund stehen hierbei insbesondere

-Die Führerscheinerhaltung / das Verhindern der Verhängung von Fahrverboten bei dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

-Das Vermeiden des Eintrags von „Punkten“ sowie die Beratung im Hinblick auf den Abbau von vorhandenen Punkten

-Verhinderung von Aufbauseminaren und Verlängerung der Probezeit bei Fahranfängern

-Die Verteidigung gegen den Vorwurf illegaler Autorennen gem. § 315d StGB

-Herausgabe und Wiedererlangung von beschlagnahmten oder Eingezogenen 
KFZ und Führerscheinen (§74, 74a, 315f, 111a StGB)

-Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c  StGB), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

-Die Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Fahrerflucht / Verkehrsunfallflucht“) §142 StGB

-Nötigung §240 StGB oder Beleidigung §185 StGB im Straßenverkehr
 

-Fahren ohne Fahrerlaubnis §21 StVG

– Die gerichtliche- und außergerichtliche Vertretung in allen vorgenannten Angelegenheiten

– Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit dem Vorwurf des „Tunings“ von Fahrzeugen und dem Verlust der Straßenverkehrszulassung

– Die Beratung im Hinblick auf die Vermeidung von Ordnungswidrigkeit in Bezug auf Verstöße gegen die Ladungssicherheit, Fahrzeugsicherheit, und Lenkzeitverstöße, Durchfahrtsverbote für LKW

– Organisation von Fuhrparks und Vermeidung von Punkten für Inhaber, Geschäftsführer und Organe der Gesellschaft (insbesondere Speditionen, Fahrtunternehmen, Taxiunternehmen, Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten und Außendienstlern).

– Die Veranlassung und Auswertung qualitativ hochwertiger technischer Sachverständigengutachten sowie anthropologischer Identitätsfeststellungsgutachten  im gerichtlichen Verfahren, sowie zu dessen Vorbereitung

– Vorträge und Schulungen (Inhouse Consulting) für Unternehmen, Vereine und Sportfahrer Gruppen / Clubs

 

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