Was uns besonders macht
Wofür steht die Verkehrsrechtsboutique? Verteidigung auf dem Gebiet von Straßenverkehrsdelikten – mit der Expertise und Leidenschaft eines erfahrenen Strafverteidigers – unter Nutzung der neuesten rechtlichen Erkenntnisse und der aktuellen technischen Begutachtungsverfahren.
Die Zeiten in denen ein Rechtsanwalt den Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ohne Spezialisierung, quasi „nebenbei“ glaubte bearbeiten zu können, sind endgültig vorbei. Wie in anderen Rechtsgebieten auch, ist die rechtliche Materie zunehmend komplexer geworden, ebenso wie die Regelungsdichte des StGB.
Sie lassen sich schließlich auch nicht von Ihrem Augenarzt am Herzen operieren nur weil er eine Zulassung als Arzt hat.
Insbesondere im Bereich der Straßenverkehrsdelikte werden Taten nicht nur härter bestraft als dies in der Vergangenheit der Fall war, sondern diese Delikte werden – auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten – immer hartnäckiger von den Strafverfolgungsbehörden ausermittelt und verfolgt.
Insbesondere die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§315 d StGB) und die damit meist verbundenen Entziehung der Fahrerlaubnis ( §111 a StPO) so wie die Einziehung und Beschlagnahme des KFZ als Tatmittel (§§ 74,74a, 315 f StGB) stehen im Fokus der Verteidigung. Gerade bei der Einziehung von KFZ drohen dem Halter/Eigentümer große finanzielle Schäden.
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt neben besonders vertiefter Rechtskenntnis und Kenntnis der einschlägigen neuesten Rechtsprechung ein umfangreiches forensisches Wissen voraus, also Prozesstaktik, exzellente Fähigkeiten bei der Befragung von Zeugen und Sachverständigen sowie der vielfältigen technischen Hintergründe. Zu Letzterem zählen nicht nur die Funktionsweise und die technischen Details der verschiedenen zum Einsatz kommenden Messgeräte und deren Betriebsanleitungen, Betriebsvoraussetzungen und „Kinderkrankheiten“ und Anfälligkeit für Messfehler, sondern auch die Fähigkeit, Inkonsistenzen in technischen Gutachten aufzufinden und darzulegen, Berechnungsmethoden zu hinterfragen und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Fall anzuwenden. All dies trägt dazu bei mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und technischen Sachverständigen nicht nur auf Augenhöhe verhandeln zu können.
Viele dieser wesentlichen Fähigkeiten lassen sich nicht aus Büchern lernen, sie sind das Ergebnis langjähriger Erfahrung und der Entwicklung eigener Verteidigungsstrategien. All dies zusammengefasst ist es, was „Die Verkehrsrechtsboutique“ ausmacht. Hier sind Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren keine „kleinen Fische“ die lukrativ nebenbei bearbeitet werden sollen, sondern sie werden mit den Mitteln und auf dem Niveau einer strafrechtlichen Verteidigung in Großverfahren verteidigt. Anders als bei vielen kommerziellen Anbietern ist Ihr Fall bei uns nicht nur eine „laufende Nummer“ sondern wird individuell geprüft und betreut um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
„Der Mandant muss spüren, dass man alles für ihn und seinen Fall gibt. Nach diesem Motto arbeite ich jetzt schon seit mehr als 20 Jahren und verteidige in den letzten Jahren ausschließlich Ordnungswidrigkeiten- oder Verkehrsstraftaten. Ich bin im höchsten Maße auf diese Thematik spezialisiert und gebe niemals auf, um das beste Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.“
Tim Geißler - Fachanwalt für Strafrecht